Über das Recht zu heiraten

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Eine Ehe ist die Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann. So das klassische Bild einer Ehe und so ist das auch in Deutschland gesetzlich geregelt. Nicht alle Länder sehen dies heute noch so. Und mancherorts ist dann auch die Verbindung von Frau und Frau oder von Mann und Mann als eine Ehe zugelassen, die rechtlich keinen Unterschied mehr zu der klassischen Verbindung mehr macht. In Deutschland gibt es stattdessen die eingetragene Lebenspartnerschaft, die der Ehe zwar recht nahesteht, aber nicht vollständig gleichgestellt ist. Linke Politiker fordern seit langer Zeit, das Recht auf eine Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare freizugeben, Konservative Politikern gefällt dieser Gedanke nicht so recht.

Und solange wir von großen Koalitionen regiert werden, stehen die Chancen nicht sehr gut, dass diese Liberalisierung irgendwann zur Praxis wird. Egal, ob eine Ehe zwischen Mann und Frau eingegangen wird, oder zwischen Menschen des gleichen Geschlechts, nicht immer kann man im Voraus wissen, ob diese Bindung auch dauerhaft von Glück gesegnet sein wird. Falls es nicht klappen sollte, kann eine Scheidung die Lösung sein. Auch die Scheidung ist heute nicht mehr so eine problematische Angelegenheit, wie es früher einmal der Fall war. Nicht mehr die Schuldfrage wird bei einer solchen Trennung gestellt, sondern es wird festgestellt, ob eine Ehe gescheitert ist. Wenn dies der Fall ist, dann gilt es, eine Vielzahl von Angelegenheiten zu klären. Das beginnt beim Kindesunterhalt und endet nicht bei den Vermögensauseinandersetzungen. Am einfachsten lässt man diese Fragen mit Hilfe eines Rechtsanwalts klären. Die Fachanwältin Ute Schniering aus Essen (http://www.ute-schniering.de/) hilft gerne dabei, solche Fragen zu beantworten. Frau Schniering hat das Talent, alle Fragen auf eine sachliche Ebene zurück zu bringen. Denn eine Scheidung hat oft auch mit starken Emotionen zu tun. Das ist auch nicht ungewöhnlich, ändert sich doch durch die Scheidung sehr viel im Leben der sich Trennenden und der Kinder.